Seit Anfang der 90er Jahre sind Laufzeitfonds in Deutschland zugelassen.
Bei Laufzeitfonds wird ein Investmentfonds zugrunde gelegt, der schon bei Auflegung nur eine gewisse Laufzeit vorsieht. Meist gibt es bei Leufzeitfonds nur eine kurze Zeichnungsfrist, während der Laufzeit des Fonds können dessen Anteile jedoch von den Inhabern veräußert werden. Erst zum festgelegten Ende des Fonds kommt das investierte Kapital samt Erträgen an die Personen aufgeteilt, die Anteile dieses Fonds besitzen.
In Deutschland sind bisher nur Rentenfonds als Laufzeitfonds zugelassen. Das eingesammelte Kapital wird in festverzinsliche Wertpapiere investiert, die eine bestimme Restlaufzeit vorsehen. Diese Restlaufzeiten werden den Ablaufzeiten des Fonds angepasst. Kursrisiken sind somit ausgeschlossen.
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